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LAGA ist die Abkürzung für die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, ein Arbeitsgremium der deutschen Umweltministerkonferenz.

Die LAGA wurde 1963 gegründet, mit der Zielsetzung zur Sicherstellung eines möglichst ländereinheitlichen Vollzugs des Abfallrechts in der Bundesrepublik Deutschland.

Im Umweltbereich und bei bestimmten betrieblichen Abfällen, sowie bei Baumaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen hat die LAGA mit ihren Beschlüssen eine wichtige Bedeutung. So wird unter anderem die Behandlung und Beseitigung von Bodenaushub und Bauschutt geregelt.
 

Das Material wird in bestimmte Kategorien eingeteilt, welches die Möglichkeiten der weiteren Verwendung regelt. Die Grundlage dazu ist die Analyse der entnommenen Proben welches die Zuordnung der einzelnen Kategorien ergibt.

Es gibt folgende Kategorien:

  • Z0 - Uneingeschränkter Einbau
  • Z1 - Eingeschränkter offener Einbau, unterteilt nochmals in Z1.1 und Z1.2
  • Z2 - Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherheitsmaßnahmen
  • Z3 - Deponieklasse I
  • Z4 - Deponieklasse II
  • Z5 - Sonderabfalldeponie